Selbst dann, wenn der Vermieter das Halten eines Hundes ausdrücklich erlaubt hat, hat der Mieter die Kosten der Entfernung deutlicher, vom Tier verursachter Kratzer im Parkett zu übernehmen. Sie sind keine Auswirkungen der gewöhnlichen Abnutzung. LG Koblenz, 06.05.2014, 6 S 45/14