„Untersagt eine Behörde die Nutzung von Mieträumen kann der Mieter i.d.R. fristlos kündigen und Umzugskosten ersetzt verlangen. Der Vermieter kann in einem solchen Fall nicht erfolgreich geltend machen, auch er habe kündigen können und Umzugskosten wären daher in jedem Fall entstanden.“ aus JURION
BGH, 02.11.2016, XII ZR 153/15