Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!
Die Parteien müssen auch im Verfahren nach § 21 Abs. 8 WEG dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen für die zu treffende Ermessensentscheidung vortragen, hierzu gehört auch der Vortrag zu übernahmebereiten Verwaltern.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.11.2019 – 2-13 T 82/19