VermieterInfo: Kündigung eines schuldunfähigen Mieters

Auch geistig verwirrte Mieter, die nicht schuldhaft handeln, können bei Störungen gekündigt werden.

„Die Kündigung ist insbesondere auch bei schuldlosem Verhalten möglich (Palandt a.a.O; Rn. 13). Zwar sind bei der Interessenabwägung unter anderem das Sozialstaatsprinzip, die Menschenwürde und der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen, so dass zu prüfen ist, ob die Störungen eines krankheitsbedingt verwirrten Mitbewohners bei grundgesetzorientierter Wertung noch als hinnehmbar angesehen werden können (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2000, 578)“ aus AG Lichtenberg, Urteil vom 25. März 2014 – 6 C 425/13

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