Patientenverfügung

Sie allein entscheiden.
Aber wie setzen Sie Ihren Willen durch?

Um einen weit verbreiteten Irrtum gleich am Anfang richtig zu stellen: Auch Eheleute haben nicht automatisch die Vollmacht zur Regelung medizinischer Fragen. So gilt beispielsweise die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber Ehepartnern und engsten Familienangehörigen. Allerdings können Sie in einer Vollmacht die Entbindung von der Schweigepflicht erklären und die Ärzte ermächtigen, Ihre Vertrauten voll über Ihre medizinische Lage aufzuklären. Im Übrigen gilt: Mit einer Vorsorgevollmacht ist die Person Ihres Vertrauens sofort handlungsfähig, ohne dass das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss. So können Sie mit Ihrer Patientenverfügung sicherstellen, dass gemäß Ihrer Willenserklärung im Krankheitsfall lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden oder auch nicht.

Kontakt:

Rechtsanwalt Rommerskirchen

  • Bahnstraße 36

    47877 Willich

  • Telefon 02154/910550

    Telefax 02154/910552

  • Email kanzlei@ra-roki.de