Gesetzlich oder willkürlich?
Erben haben (nicht immer) gut lachen.
Das deutsche Erbrecht regelt den Übergang von Vermögen beim Tod einer Person auf die/den Erben. Dabei kann, je nach dem im Testament festgeschriebenen Willen des Erblassers, eine gesetzliche wie auch eine willkürliche Erbfolge rechtmäßig sein. Durch bestimmte Rechtstitel wie zum Beispiel Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche und das Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerrecht löst die Vermögensübergabe oft erheblichen Diskussionsbedarf unter den tatsächlichen und vermeintlichen Erben aus. Hier können wir berechtigten Ansprüchen zu ihrem Recht verhelfen.