Rechtsanwalt Rainer Rommerskirchen
ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht. Das Rechtsgebiet Familienrecht umfasst insbesondere
das Ehegatten- und Kindesunterhaltsrecht, die elterliche Sorge (Aufenthaltbestimmungsrecht, Umgangs- und Sorgerecht),
das Eherecht und eheliche Güterrecht (Ehewohnung, Gewaltschutzgesetz, Hausratsteilung und Zugewinnausgleich) und die Ehescheidung.
Zum Familienrecht gehören ferner die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen oder Trennungsfolgenvereinbarungen.
Das Erbrecht beinhaltet u.a.
die Testamentsgestaltung sowie den Erbvertrag,
die Erbauseinandersetzung sowie die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Vermächtnissen,
die Vermögensübergabe unter Lebenden (gewinnt durch das Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht zunehmend an Bedeutung),
die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat Rainer Rommerskirchen mit Urkunde vom 12.09.2007 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Den Fachanwaltslehrgang Erbrecht hat er erfolgreich absolviert.
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