Kindschaftssachen

Ratlos? Überfordert?
Rechtsbeistand für Familien in Problemsituationen.

Unter dem Begriff Kindschaftssachen fasst der Gesetzgeber solche Verfahren zusammen, die dem Familiengericht zugewiesen wurden. Gegenstand der Verfahren können die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, Vormundschaft und Pflegschaft, aber zum Beispiel auch die Anordnung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Minderjährigen in einer psychiatrischen Anstalt sein.

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Rechtsanwalt Rommerskirchen

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