Scheidungsrecht

Ein neuer Anfang?
Da wären freilich noch ein paar offene Fragen.

Nach dem deutschen Scheidungsrecht kann eine Ehe, unabhängig davon, wer an ihrem Scheitern Schuld ist, nach dem sogenannten Zerrüttungsprinzip geschieden werden. Zuständig dafür ist das Familiengericht. Hier müssen sich beide Eheleute von einem Anwalt vertreten lassen. Ist die Scheidung rechtswirksam, stellen sich unter Umständen viele Fragen (z.B. gemeinsame Kinder, gemeinsamer Besitz), die gemäß dem Scheidungsrecht einer Lösung zugeführt werden müssen.

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