Testamentsgestaltung

Der letzte Wille.
Und wie man ihn richtig zu Papier bringt.

Einer der häufigsten Fehler beim Verfassen von Testamenten besteht darin, die Begriffe Erbe und Vermächtnisnehmer zu verwechseln. Das kann dazu führen, dass sich Ihre Absichten in ihr genaues Gegenteil verkehren. In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Begriffe Vorerbe und Nacherbe in das Testament einzuarbeiten, auch wenn sie dem Laien auf Anhieb schwer verständlich erscheinen. Wörter wie „vermachen“ und „vererben“ sollten jeweils entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Im schlimmsten Fall besteht sogar die Gefahr, dass eine eindeutige juristische Auslegung unmöglich erscheint und Ihr Testament damit unwirksam ist.

Kontakt:

Rechtsanwalt Rommerskirchen

  • Bahnstraße 36

    47877 Willich

  • Telefon 02154/910550

    Telefax 02154/910552

  • Email kanzlei@ra-roki.de