Nach § 555 d BGB muss der Mieter Modernisierungsmaßnahmen lediglich dulden. Er ist nicht zur aktiven Mithilfe verpflichtet. Insbesondere muss er nicht für Baufreihet Sorge tragen und somit keine Möbel umstellen oder entfernen.
63 S 373/13 LG Berlin
Nach § 555 d BGB muss der Mieter Modernisierungsmaßnahmen lediglich dulden. Er ist nicht zur aktiven Mithilfe verpflichtet. Insbesondere muss er nicht für Baufreihet Sorge tragen und somit keine Möbel umstellen oder entfernen.
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