VermieterInfo: Was bedeutet Renovierung?

Beschluss | Der Begriff „Renovierung“ beschränkt sich nicht nur auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen, sondern erfasst nach dem allgemeinen Sprachverständnis auch Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken. Hierunter versteht man die Beseitigung von Schäden aufgrund von Abnutzung, die auch durch den gewöhnlichen Gebrauch entstanden sein können, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Stands der Nutzbarkeit oder einem besseren, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Zustand führen können. | § 280 Abs 1 BGB, § 535 Abs 2 BGB, § 536 Abs 1 BGB, § 536c Abs 2 BGB, § 542 Abs 2 BGB, .

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.05.2014 – 3 U 182/14

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