VermieterInfo: Einschreiben/Rückschein

 AG München,  423 C 16401/13  

Wird das Erhöhungsverlangen mittels Einschreiben mit Rückschein versandt, ist es weder mit Einwurf des Benachrichtigungsscheins oder nach Ablauf der Lagerfrist zugegangen, wenn es tatsächlich nicht abgeholt wurde (vgl. Schmidt-Futterer, 11 Auflage vor § 558 BGB Rdnr. 72 ff.).

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