Vermieter- und VerwalterInfo: Parabolantenne

Das LG Düsseldorf hat sich in einem Berufungsverfahren unter anderem erneut mit dem Problem der Anbringung einer Parabolantenne durch den Mieter befasst und ausgeführt: “ Zutreffend hat das Amtsgericht dabei zugrunde gelegt, dass die Pflicht des Vermieters, das Anbringen einer Parabolantenne als vertragsgemäßen Gebrauch zu dulden, stets von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig ist. Entscheidend ist dabei im vorliegenden Fall, dass die Klägerin weder eine von der Installation der Parabolantenne ausgehende Substanzverletzung noch eine von dieser ausgehende wesentliche optische Beeinträchtigung dargelegt hat. In einem solchen Fall überwiegt das Informationsinteresse des Mieters (BGH, Urteil vom 16.05.2007 – VIII ZR 207/04). Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, darf nicht von einem Vorrang der Vermieterinteressen ausgegangen werden, wenn der Vermieter nicht die konkret zu befürchtenden Auswirkungen der Antenne auf sein Eigentum dargelegt hat (Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 535 Rn. 487″

Urteil des LG Düsseldorf  Az.: 23 S 241/13

 

 

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