VermieterInfo: Kündigung wegen Beleidung

Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit  “ „Sie promovierter Arsch““  kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Das Gericht stellt weiter fest, dass vor der Kündigung keine Abmahnung erfolgen musste. Die massive Beleidigung habe die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien so schwerwiegend erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht hätte wiederhergestellt werden können. Eine Abmahnung sei daher nicht erfolgversprechend gewesen.

Urteil des Amtsgerichts München vom 28.11.14,
Aktenzeichen 474 C 18543/14

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