VerwalterInfo: Absperren der Haustür

Ein Beschluss, dass die Haustür nachts abgeschlossen werden muss, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn hierdurch die Flucht im Brandfall erheblich erschwert wird.

 LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2015 – 2-13 S 127/12

Kontakt:

Rechtsanwalt Rommerskirchen

  • Bahnstraße 36

    47877 Willich

  • Telefon 02154/910550

    Telefax 02154/910552

  • Email kanzlei@ra-roki.de