Ein Beschluss, dass die Haustür nachts abgeschlossen werden muss, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn hierdurch die Flucht im Brandfall erheblich erschwert wird.
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2015 – 2-13 S 127/12
Ein Beschluss, dass die Haustür nachts abgeschlossen werden muss, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn hierdurch die Flucht im Brandfall erheblich erschwert wird.
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.05.2015 – 2-13 S 127/12
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