Mit einem Räumungstitel gegen den Mieter können nach Auffassung des AG Hofgeismar auch dessen Kinder geräumt werden. Eines eigenen Titels bedarf es auch dann nicht, wenn die Kinder volljährig sind und sich an der Miete beteiligen.“ Leben erwachsene Kinder mit dem Mieter zusammen, kann mit einem allein gegen den Mieter gerichteten Räumungstitel regelmäßig auch dann gegen die Kinder vollstreckt werden, wenn diese über ein eigenes Einkommen verfügen und sich wirtschaftlich an der Miete beteiligen.“
AG Hofgeismar 40 C 243/15