VermieterInfo: Einschränkung des Minderungsrechts bei gewerblicher Miete

Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, „Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, dass der Anspruch unbestritten bzw. rechtkräftig festgestellt ist“, ist wirksam.“

OLG Düsseldorf     10 U 114/12

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