„Baut die WEG-Gemeinschaft Rauchwarnmelder ein, so ist dieses zu dulden. Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Dies führt zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits durch den Einbau der vom Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmelder erreicht ist.“
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015 – 25 S 167/14