Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution „abzuwohnen“.
AG München, 05.04.2016, 432 C 1707/16
Ein Mieter hat nicht das Recht, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen und die Kaution „abzuwohnen“.
AG München, 05.04.2016, 432 C 1707/16
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