Die Aufstellung oder Anbringung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist vertragswidrig, wenn bei Vertragsschluss ein Genehmigungsvorbehalt vereinbart wurde und der Vermieter diese wegen optischer Beeinträchtigung verweigert. Dies gilt zumindest im Fall, dass der Vermieter dem Informationsbedürfnis des Mieters durch Vorhalten eines Breitbandanschlusses Rechnung trägt. Hat der Mieter einen Internetzugang, kann sich nicht darauf berufen, dass der Hausanschluss keine Rundfunkprogramme in seiner Heimatsprache übermittelt.
AG Frankenthal Az.: 3a C 183/16