VermieterInfo: Rechtzeitigkeitsklausel im Mietvertrag

Eine in den AGB eines Mietvertrages enthaltene Klausel, die bestimmt, dass die laufende Miete monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen ist, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes ankommt, ist, wenn dem Mieter gleichzeitig die Kündigung des Mietverhältnisses bei mehrfach verspäteter Mietzahlung angekündigt wird, unwirksam. Eine solche Regelung bürdet dem Mieter das Risiko einer durch Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs entgegen der gesetzlichen Regelung auf. Die Klauselbestimmung benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie dem Vermieter eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen verspäteter Mietzahlungen auch in Fällen ermöglicht, in denen die Verzögerung nicht vom Mieter, sondern von Zahlungsdienstleistern zu verantworten ist.

BGH, 05.10.2016, VIII ZR 222/15

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