Der Mieter, der in der Mietwohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt überschreitet damit die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Wird hierdurch ein Polizeieinsatz verursacht, haftet der Mieter dem Vermieter grundsätzlich für den dabei entstehenden Schaden.
BGH, 14.12.2016, VIII ZR 49/16