VermieterInfo: täuschender Mieter

Ein Mieter, der den Vermieter bei Anbahnung des von den Parteien unterzeichneten Mietvertrags über seine Vermögensverhältnisse getäuscht hat, muss wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten für die Kosten seiner Kündigung inklusive Rechtsanwaltskosten aufkommen. In diesem Zusammenhang kann der Vermieter grundsätzlich auch den entstehenden Mietausfall als Schadensersatz geltend machen. Ist der Mietausfall jedoch auf fehlende Mietinteressenten zurückzuführen, hat der Vermieter darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass er das Mietobjekt unverzüglich nach der Rückgabe zur Weitervermietung angeboten hat und dass keine oder nur ungeeignete Interessenten auf das Angebot reagiert haben.

Urteil des AG Köln vom 07.06.2017, Az.: 214 C 219/16

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