VerwalterInfo: Bestimmtheit vonBeschlüssen

Der Beschluss einer Eigentümerversammlung (hier: „Behebung von Putzschäden in diversen Bereichen der Außenfassade“) ist für ungültig zu erklären, wenn dieser nicht hinreichend bestimmt ist. Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich hinreichend bestimmt sein. Es muss erkennbar sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Dabei müssen in der Regel die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, also Umfang, Finanzierung, Ablauf und Kostenanschläge geregelt werden. Bereits der Beschlussgegenstand in Form des Umfanges der beschlossenen Sanierungsmaßnahme ist nicht zu ermitteln, wenn der Beschluss keine konkrete Angaben enthält, wo sich die zu beseitigenden Putzschäden befinden, noch welches Ausmaß diese haben. Ein weiterer Beschluss (über Anstricharbeiten) kann aufgrund eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot für ungültig zu erklären sein, wenn seitens der Verwaltung nicht alles Erforderliche zur Einholung von Vergleichsangeboten getan worden ist.

 AG Mettmann  Az.: 26 C 23/16

Kontakt:

Rechtsanwalt Rommerskirchen

  • Bahnstraße 36

    47877 Willich

  • Telefon 02154/910550

    Telefax 02154/910552

  • Email kanzlei@ra-roki.de