Gestaltungsurteile werden erst dann wirksam, wenn die Rechtskraft eingetreten ist. Bei einem Urteil, mit dem eine Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt wird, gilt das gleiche. Erst mit der Rechtskraft eines solchen Urteils steht für und gegen alle Wohnungseigentümer fest, dass eine (neue) Hausverwaltung bestellt ist.
AG Kassel, 02.11.2017, 800 C 3660/17