VerwalterInfo: Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nur anfechtbar!

Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung – von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar.

BGH, Urteil vom 22.06.2018 – V ZR 193/17

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