VermieterInfo: Aufrechung gegen Kautionsrstattungsanspruch

„c)Eine gewährte Barkaution wird mit dem Zugang der Abrechnung beim Mieter zur Rückzahlung fällig. Denn nach erfolgter Abrechnung kann sich der Vermieter -ohne weitere Schritte ergreifen zu müssen -wegen seiner nunmehr bestimmten und bezifferten Ansprüche aus der Barkaution befriedigen. Dies gilt auch für streitige Forderungen des Vermieters (noch offen gelassen im Senatsurteil vom 7. Mai 2014 -VIII ZR 234/13, NJW 2014, 2496 Rn.13). „

BGH VIII ZR 1/17

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